Wählen aus dem Ausland – was muss ich beachten?

Am 23. Februar 2025 ist es wieder soweit: Deutschland wählt einen neuen Bundestag. Doch was, wenn Sie im Ausland leben und trotzdem Ihre Stimme abgeben möchten? Kein Problem – wir zeigen Ihnen, wie Sie sich rechtzeitig ins Wählerverzeichnis eintragen und Ihre Briefwahlunterlagen beantragen können. Alles, was Sie dazu wissen müssen, inklusive Fristen und Tipps, erfahren Sie in unserem Blog!
Nahaufnahme der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl. Darin sind ein Umschlag mit der Aufschrift „BUNDESTAGSWAHL“ und Anweisungen in deutscher Sprache zu sehen, ähnlich einer SEO-Vorlage, die auf Klarheit und Präzision ausgelegt ist.

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Bundestagswahl in Deutschland – kann ich aus dem Ausland wählen?

Am 23 Februar 2025 wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Wenn Sie in Deutschland wohnen und wahlberechtigt sind, erhalten Sie automatisch einen Wahlschein per Post. Damit können Sie entweder persönlich im Wahllokal abstimmen oder Briefwahlunterlagen beantragen. Ganz einfach – aber was, wenn Sie als deutsche Staatsbürgerin oder Staatsbürger im Ausland leben und trotzdem an der Wahl teilnehmen möchten? 

Eintrag ins Wählerverzeichnis auf Antrag

Ohne eine Meldeadresse in Deutschland müssen Sie aktiv einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Das können Sie bei der Gemeinde Ihres letzten Wohnortes in Deutschland tun. Voraussetzung für einen Eintrag ist, dass sie nach Ihrem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Zeitraum nicht mehr als 25 Jahre zurückliegt.

Wenn Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie dennoch wahlberechtigt sein, wenn Sie mit den politischen Verhältnissen in Deutschland unmittelbar vertraut sind und davon betroffen werden. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie als Grenzgänger in Deutschland arbeiten, aber in einem anderen Land leben oder wenn Sie in einer deutschen Partei, einem Verband oder einer Organisation aktiv am gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilnehmen.  Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin.

Wichtig: Fristen beachten

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde vorliegen. Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 endet die Frist am 2. Februar 2025. Der Antrag muss ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben sein

Falls Sie bereits einmal in Deutschland gemeldet waren, können Sie den Antrag per E-Mail oder Fax einreichen. Waren Sie bisher nie in Deutschland gemeldet, muss der Antrag im Original per Post an die zuständige Stelle geschickt werden.

Wie erhalten Sie Ihre Wahlunterlagen?

Mit dem Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis aus dem Ausland beantragen Sie gleichzeitig die Briefwahlunterlagen. Diese werden an Ihre private Postadresse gesendet. Sie müssen die ausgefüllten Unterlagen rechtzeitig auf direktem Wege an das zuständige Wahlamt zurückschicken. In manchen Ländern kann der amtliche Kurierweg – über die deutsche Auslandsvertretung vor Ort –  genutzt werden. Das ist aber nicht immer sinnvoll, denn die reguläre Post oder ein Kurierdienst sind manchmal schneller. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin und bei Ihrer zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat.

 

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