Wie ist das mit dem Sorgerecht?
Grundsätzlich gilt: Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile mit dem Umzug einverstanden sein. Wenn das so ist, können Sie und Ihr Kind auswandern. Am besten haben Sie die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils bei sich – bei der Ausreise kann an der Grenze danach gefragt werden.
Sind Sie allein sorgeberechtigt? In diesem Fall können Sie über den Aufenthalt Ihres Kindes entscheiden also auch ins Ausland umziehen. Aber auch dann ist es wichtig, einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht dabei zu haben. Diesen stellt das zuständige Jugendamt aus. Er kann bei Ein- und Ausreise wichtig sein.
Eine einvernehmliche Lösung ist natürlich immer die beste. Wenn diese nicht zustande kommt, muss das Familiengericht eingeschaltet werden.
Umzug ins Ausland – welches Recht gilt?
Das geltende Sorgerecht kann sich bei einem Umzug ins Ausland ändern. Nach dem Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ) richtet sich das Sorgerecht nach den Gesetzen des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Welche Regelungen im Einzelnen gelten, hängt also vom Zielland ab.
In vielen Ländern gilt beispielsweise bei nicht miteinander verheirateten Eltern ein gemeinsames Sorgerecht. In Deutschland jedoch liegt in diesem Fall das alleinige Sorgerecht zunächst bei der Mutter. Bei einem Umzug von Deutschland in ein Land mit gemeinsamer Sorge für unverheiratete Eltern würde also automatisch eine weitere Person sorgeberechtigt – unabhängig davon, ob Kontakt zum Kind besteht oder nicht. Bei behördlichen Vorgängen oder auch der Passbeantragung für das Kind wäre dann eine Unterschrift beider Elternteile erforderlich.
Wichtig: Eine Rückkehr nach Deutschland ändert dann nichts am gemeinsamen Sorgerecht. Dieses kann nur durch einen Gerichtsentscheid aufgehoben werden.
Wenn Sie also alleinerziehend sind und auswandern möchten, sollten Sie sich vor Ihrer Auswanderung beraten lassen und sich nach den in Ihrem Zielland erkundigen, z.B. bei des zuständigen deutschen Botschaft.
Was ist wichtig für mein Kind?
Abgesehen von rechtlichen Fragen: Auch für Kinder ist eine Auswanderung ein großer Schritt. Sie lassen Familie, Freunde und ihre gewohnte Umgebung zurück. Versuchen Sie bei allem Stress schon bei der Planung die Interessen Ihres Kindes so gut wie möglich im Blick zu behalten:
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- In Kontakt bleiben: Mit Freunden und Familie kann man auch per Video-Call kommunizieren. Denken Sie daran, dass auch ein Umgangsrecht mit dem anderen Elternteil realisiert werden muss.
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- Sprache lernen: Klar, Kinder lernen schnell, aber um Freunde zu finden und in Schule und Kindergarten sind Sprachkenntnisse entscheidend. Am besten schon vorher anfangen zu lernen – vielleicht gemeinsam?
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- Vereinbarkeit von Job und Kind: Informieren Sie sich im Vorfeld über Bildungs- und Betreuungsangebote und Kosten
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- Darüber reden: Erklären Sie Ihrem Kind was Sie planen. Versuchen Sie auch die Sicht Ihres Kindes altersgerecht zu berücksichtigen und sprechen Sie über die nächsten Schritte.
Auswandern allein mit Kind ist also möglich – sollte aber besonders gut vorbereitet sein.