Beratung bei Rücküberstellungen
2024 stellte das Raphaelswerk weiterhin umfassende Informationen zum Thema Dublin-Rücküberstellungen bereit, um gemeinnützige Beratungsstellen und Ratsuchende bestmöglich zu unterstützen. Die Dublin-Verordnung regelt, welches EU-Land für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist und beinhaltet oft Rücküberstellungen in andere Mitgliedstaaten.
Für die wichtigsten Rücküberstellungsländer wurden detaillierte Übersichten zu den ersten Schritten nach der Ankunft erarbeitet. Diese umfassen neben einer verständlichen Darstellung des Asylverfahrens vor Ort auch Kontaktadressen von Beratungsstellen und Unterstützungsangeboten. Ziel ist es, den Betroffenen einen leichteren Zugang zu Informationen zu ermöglichen und die Herausforderungen in der Phase nach der Rückkehr besser zu bewältigen.
Die bereitgestellten Materialien helfen den Teams der Auswanderungs- und Rückkehrberatung, Ratsuchende auf diese oft belastenden Situationen vorzubereiten und sie bei der Vernetzung mit lokalen Unterstützungsstrukturen zu begleiten. Damit leistet das Raphaelswerk einen wichtigen Beitrag zur menschenwürdigen und gut begleiteten Rückkehr im Sinne eines solidarischen Europas.
Gezielte Information vom Raphaelswerk: Die Top 5 der 2024 angeforderten Dublin-Factsheets
Bei Griechenland und Bulgarien war der Beratungsbedarf hoch, weil es hier große Sorge vor einer Rücküberstellung gab – und Unsicherheit über eine Bleibeperspektive in Deutschland. Zum anderen wurden laut Statistik besonders viele Menschen nach Spanien und Frankreich überstellt, deshalb wurden auch zu diesen Ländern viele Dublin-Factsheets bei uns abgerufen.
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