Duldung, Ausreisepflicht, Rückführung und Abschiebung: Worüber reden wir überhaupt?
Migration ist mehr als ein Wort
Hinter jeder „Migration“ steht ein Mensch mit einer Geschichte. Und genauso hinter all den Begriffen, die zurzeit überall diskutiert werden – zu jeder Duldung, jeder Rückkehr und jeder Abschiebung gehört ein Schicksal.
Gerade deshalb müssen wir korrekt mit den zentralen Begriffen der Migrationsdebatte umgehen. Einige der meistgenannten der letzten Wochen möchten wir kurz erklären:
Ausreisepflicht: unmittelbar, vollziehbar – was bedeutet das praktisch?
Alle Menschen, die keinen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland haben, sind ausreisepflichtig. Das betrifft nicht nur abgelehnte Asylsuchende sondern auch Personen, die deren Visum oder befristeter Aufenthaltstitel angelaufen ist oder die sich illegal in Deutschland aufhalten. Wenn die zuständige Behörde entschieden hat, dass eine Person Deutschland verlassen muss, ist sie vollziehbar ausreisepflichtig – eine Duldung setzt den Vollzug der Ausreisepflicht aber aus. Ausreisepflichtige Menschen ohne Duldung sind unmittelbar ausreisepflichtig und können abgeschoben werden.
Duldung: Warum können Menschen in Deutschland bleiben, obwohl ihr Asylantrag abgelehnt wurde?
Personen, deren Asylantrag in Deutschland abgelehnt wurde sind erst einmal ausreisepflichtig. Das bedeutet, dass sie Deutschland verlassen müssen. Sie können dann innerhalb einer Frist selbst die Entscheidung treffen, auszureisen – entweder in ihr Herkunftsland oder in einen Drittstaat, der eine Aufnahme ermöglicht. Machen sie das nicht, können die deutschen Behörden sie abschieben. Wenn die Abschiebung nicht möglich ist, werden ausreisepflichtige Personen in Deutschland „geduldet“. In diesem Fall bleibt die Ausreisepflicht bestehen und die geduldete Person kann sofort abgeschoben werden, wenn der Grund für die Duldung nicht mehr existiert. Mögliche Gründe für eine Duldung sind:
- humanitäre oder völkerrechtliche Gründe
- eine laufende Berufsausbildung oder Beschäftigung
- enge familiäre Bindung zu einer Person mit Aufenthaltsstatus oder Duldung
- eine nachgewiesene schwere Erkrankung
- fehlende Dokument (z.B. ein Pass
- eine ungeklärte Identität
Wer geduldet ist, hat ein Recht auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die aber gekürzt werden können, wenn die Betroffenen nicht bei der Beschaffung von Dokumenten oder der Klärung ihrer Identität mitwirken. Ein Familiennachzug oder Reisen sind in der Regel nicht möglich. Die Duldung wird meistens für einen kurzen Zeitraum (zwischen einem und drei Monaten) erteilt. Sie endet aber sofort in dem Moment, in dem kein Abschiebehindernis mehr vorliegt.
Rückführung und Abschiebung – alles gleich?
Im Prinzip ja: Beides bedeutet, dass die Ausreise einer Person zwangsweise – also begleitet von der Polizei – geschieht.
Eine solche Zwangsmaßnahme muss unserer Ansicht nach immer das letzte Mittel sein, um eine Ausreisepflicht durchzusetzen. Eine freiwillige oder akzeptierte Ausreise ist die bessere Option. Ob Rückkehr in Würde oder Weiterwanderung in ein Drittland: Entscheidungen, die auf Grund von geprüften, fallbezogenen Informationen getroffen werden und auch persönliche Ressourcen der Betroffenen berücksichtigen, tragen ein solides Nachhaltigkeitspotenzial in sich. Rückkehrende werden so zu Multiplikatoren unserer Werte in ihren Herkunftsländern.