Möchte man seinen Beruf im Ausland ausüben, so sollte vorab geprüft werden, ob eine Berufsanerkennung im Zielland notwendig ist. Ist diese vorgeschrieben, so ist eine Berufsausübung ohne Genehmigung nicht erlaubt.
Innerhalb der Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz richtet sich die Anerkennung von Berufsabschlüssen nach der Richtlinie 2005/36/EG. Diese schreibt für bestimmte Berufe Anerkennungsverfahren vor.
Im außereuropäischen Ausland gibt es leider keine einheitlichen Regelungen. Man sollte sich vor der Ausreise eingehend mit diesem Thema beschäftigen, besonders wenn eine Tätigkeit in den Bereichen Bau, Pflege, Medizin, Erziehung, Bildung oder Recht angestrebt wird. Nähere Informationen geben meist die Berufsverbände im In- oder Ausland oder die Einwanderungsbehörden.
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