Apostille

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Eine Apostille ist ein offizielles Zertifikat, das die Echtheit eines Dokuments bestätigt, das in einem Land ausgestellt wurde, und es für die Verwendung in einem anderen Land legitimiert. Die Apostille wird gemäß dem Haager Übereinkommen über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation von 1961 ausgestellt.

Die Apostille wird typischerweise auf Dokumenten wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnissen, Handelsdokumenten oder anderen offiziellen Urkunden angebracht. Sie bestätigt, dass das Dokument von einer zuständigen Behörde des ausstellenden Landes stammt und die Unterschrift sowie den Stempel der Behörde legitimiert.

Mit einer Apostille wird das Dokument in den Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens ohne weitere Legalisierung anerkannt. Dies vereinfacht den internationalen Austausch von Dokumenten erheblich, da es den aufwendigen Prozess der Konsularlegalisation umgeht.

Jedes Land, das das Übereinkommen unterzeichnet hat, hat eine zentrale Behörde, die für die Ausstellung von Apostillen zuständig ist. In Deutschland sind die Landgerichte und Oberlandesgerichte für die Ausstellung von Apostillen verantwortlich.

Die „Haager Apostille“ bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde, die im Original vorgelegt wird. Sie ist benannt nach dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ vom 5. Oktober 1961. Der Staat, in dessen Name eine Urkunde ausgestellt wird, bestimmt die für die Erteilung einer Apostille zuständige Behörde. In den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens wird die gewöhnlich erforderliche Legalisation von öffentlichen Urkunden durch die Apostille ersetzt.

Mehr dazu: Ausländische öffentliche Urkunden zur Verwendung in Deutschland. Merkblatt des Auswärtigen Amtes, Oktober 2012

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