« Back to Glossary Index
Unter dem Begriff Arbeitsrecht sind alle Gesetze und Verordnungen zusammengefasst, die die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern näher bestimmen. Im Ausland gilt das jeweilige nationale Arbeitsrecht.
Ausführliche Informationen zum Arbeitsrecht im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz finden Sie auf den Internetseiten der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) und auf dem EURES-Portal. Informationen zum geltenden Arbeitsrecht außerhalb des EWR erhalten Sie über die Arbeitsagentur, das Arbeitsministerium oder die Einwanderungsbehörde des jeweiligen Ziellandes.
« Zurück zum Glossar