Aufenthaltserlaubnis

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Um sich als Ausländer in einem Land aufzuhalten, ist in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis nötig. Innerhalb des EWR und der Schweiz muss nach Ablauf von drei Monaten Aufenthalt in dem entsprechenden Land nachgewiesen werden können, dass man ausreichend krankenversichert und finanziell abgesichert ist.

Reist man in ein Land außerhalb dieser Staaten muss, zumindest bei einem längeren Aufenthalt, vor der Einreise ein Visum bei der jeweiligen Botschaft des Landes beantragt werden. Dies berechtigt zu einem meist zeitlich begrenzten Aufenthalt in diesem Land.

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