Australien ist ein klassisches Einwanderungsland. Die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen basieren auf dem Einwanderungsgesetz ‚Migration Act‘ von 1958. Zuständig für die Erteilung von Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen ist die Einwanderungsbehörde Department of Immigration and Citizenship (DIAC).
Die Visakategorien unterscheiden sich nach den verschiedenen Gründen, die zum Aufenthalt in Australien motivieren. Dieses Spektrum reicht von Arbeit und Studium über Familiennachzug und einfachem Besuch bis hin zur Flucht.
Wird ein Arbeitsaufenthalt angestrebt, so wird generell zwischen kurzzeitigen Geschäftsaufenthalten (Business Visa), arbeitgeberunterstützten Programmen (Employer sponsored Categories) und dem allgemeinen Fachkräfteprogramm (General Skilled Migration Program) unterschieden. Es gibt Optionen für eine permanente Einwanderung und befristete Arbeitsaufenthalte. In der Regel entscheidet ein Punktetest darüber, ob die Voraussetzungen zur Beantragung eines bestimmten Visums erfüllt werden. Seit Mitte 2012 vereinfacht ein neues Online-System namens Skill Select die Antragstellung.
Auch der Nachzug zu Familienangehörigen oder Partnern ist möglich. Es gibt verschiedene Kategorien, die wiederum lange Wartezeiten für die Antragstellenden nach sich ziehen können.
Deutsche Staatsangehörige können online ein Touristenvisum (eVisitor) beantragen, das zu einem Aufenthalt von längstens drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten berechtigt. Eine Tätigkeit dürfen sie als Besucher/Touristen nicht aufnehmen.
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