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Hält man sich als deutscher Staatsangehöriger vorübergehend oder dauerhaft im Ausland auf, so kann man sich freiwillig in die so genannte Deutschen- bzw. Krisenvorsorgeliste eintragen lassen.
Sie wird vom Auswärtigen Amt geführt und soll in Krisensituationen oder Notfällen den schnellen Kontakt zwischen Deutschland, den Auslandsvertretungen und den im Ausland befindlichen Deutschen ermöglichen. Die Registrierung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular.
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