Doppelte Staatsangehörigkeit

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Als deutscher Staatsbürger ist es in vielen Fällen möglich sich auch in einem anderen Land einbürgern zu lassen, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Man ist dann folglich Staatsbürger/-in zweier Staaten (Doppelstaatler/-in).

Innerhalb der Europäischen Union (EU) und der Schweiz geht dies ohne Probleme. Bei außereuropäischen Staaten muss im Vorhinein eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft beantragt und begründet werden. Nähere Angaben zu Kindern von Deutschen im Ausland und zu Ausländern, die die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen möchten, sind auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes und des Auswärtigen Amtes veröffentlicht.

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