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Ehepartner, die unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben und in verschiedenen Ländern leben, können unter Umständen den Nachzug des anderen Partners in das eigene Aufenthaltsland beantragen. Dies hängt von der Rechtslage im Aufenthaltsland ab. Informationen darüber erhält man in vielen Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen und in den Auswanderungsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände.