Das islamische Recht schreibt einen Ehevertrag vor. Er ist Kernbestandteil der islamischen Eheschließung und muss vor oder bei der Eheschließung abgeschlossen werden. Der Ehevertrag ist gültig, wenn darin die sogenannte Morgengabe (mahr) für die Frau geregelt ist und die Anwesenheit von zwei volljährigen männlichen muslimischen Zeugen bestätigt ist. Vertragliche Regelungen, die den Grundsätzen des islamischen Rechts widersprechen, sind wirkungslos.
Bei der Eheschließung mit einer Muslima oder einem Muslim empfiehlt sich also der Abschluss eines islamischen Ehevertrags mit Vereinbarungen zur Morgengabe, damit die Eheschließung auch im islamischen Rechtsraum anerkannt wird. Neben den zwingend erforderlichen Vertragselementen können weiter aufgenommen werden, wie zum Beispiel Unterhalts- und Sorgerechtsregelungen, Regelungen über die Erziehung der gemeinsamen Kinder, Reisefreiheit der Ehefrau, Freiheit der Frau in der Ausübung des Berufes.
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