Eine betriebliche Entsenderichtlinie bildet den Standard für Arbeitnehmer und Betriebe bei allen Sachverhalten, die im Zusammenhang mit einem Auslandseinsatz von Interesse sind. In einem solchen Regelwerk werden die wesentlichen Bedingungen des Auslandseinsatzes von Mitarbeitern definiert. Dadurch soll einerseits der individuelle Entsendevertrag verschlankt und andererseits dem Gleichbehandlungsgebot innerhalb der Belegschaft Rechnung getragen werden.
Meist werden in einer Entsenderichtlinie die unterschiedlichen Arten von Auslandseinsätzen, wie Dienstreise, Kurzzeit- und Langzeitentsendung, definiert. In Abhängigkeit von der Entsendungsart werden dann relevante Modalitäten vor, während und nach der Entsendung geregelt. Dazu können vor dem Beginn der Entsendung beispielweise ein interkulturelles Training, ein Sprachtraining und die Beschaffung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis gehören. Darüber hinaus werden alle Leistungen des Arbeitgebers bezüglich Vergütung, sozialer Absicherung, Lebenshaltungskostenausgleich bis hin zu Relocation und Vereinbarungen zur Wiedereingliederung des Mitarbeiters in das Unternehmen nach dem Auslandseinsatz geregelt.
« Zurück zum Glossar