Entsendung

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Für den Begriff gibt es keine einheitliche Definition. Dennoch gibt es Merkmale, die eine Entsendung kennzeichnen. In der Regel wird von einer Entsendung gesprochen, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zeitlich begrenzt im Ausland eingesetzt wird, um dort bestimmte Aufgaben und Ziele zu erfüllen.

Konkreter wird der Begriff im Rahmen des Sozialversicherungsrechts definiert. Gesetzliche Grundlage ist § 4 SGB IV. Im Sinne des Sozialgesetzbuchs liegt eine Entsendung vor, wenn ein Arbeitnehmer auf Weisung seines inländischen Arbeitgebers (entsendendes Unternehmen), im Ausland eine Beschäftigung für ihn ausübt. Eine Entsendung ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer im Inland eigens für eine Arbeit im Ausland eingestellt wird. Lebt der Arbeitnehmer bereits in dem Land, wo zukünftig die Tätigkeit ausgeübt werden soll, liegt keine Entsendung vor. Darüber hinaus muss der Auslandseinsatz des Arbeitgebers zeitlich begrenzt sein.

Neben den sozialversicherungsrechtlichen Fragen sind arbeitsrechtliche, vertragliche und steuerrechtliche Aspekte zu beachten.

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