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Es gibt für die Entsendungsarten keine nationale oder internationale allgemeingültige Definition. Jedoch können Entsendungen hinsichtlich der Dauer des Auslandseinsatzes unterteilt werden. Ob diese Art der Unterscheidung zweckmäßig ist, muss im Einzelfall entschieden werden.
Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen:
- Dienstreise: Von einer Dienstreise wird in Deutschland bei Personaleinsätzen im Ausland unter drei Monaten gesprochen. Sie ist genau genommen keine Entsendung, da in der Regel der ursprüngliche Arbeitsvertrag des Mitarbeiters unverändert bestehen bleibt. Lediglich hinsichtlich des Steuerrechts sind Besonderheiten zu beachten.
- Abordnung oder Short-Term Assignment: Abordnungen sind kurzfristige Auslandseinsätze, beispielsweise für Projekte oder Wissenstransfers, von drei bis zu zwölf Monaten. Bei einer Abordnung werden oftmals zusätzliche Vergütungsbestandteile in einen Abordnungsvertrag oder Ergänzungsvertrag aufgenommen. Der Arbeitsvertrag mit dem Entsendeunternehmen bleibt in der Regel bestehen. Der Lebensmittelpunkt des Expats bleibt weiterhin in Deutschland. Bei Abordnungen wird der Expat häufig nicht von seiner Familie begleitet.
- Delegation oder Long-Term Assignment (mit und ohne Rückkehrgarantie in das Unternehmen in Deutschland): Wenn Mitarbeiter ab zwölf Monaten bis zu drei Jahren im Ausland eingesetzt werden sollen, wird häufig von einer Delegation gesprochen. In diesem Fall wird der Lebensmittelpunkt des Expats in den Tätigkeitsstaat verlegt. Hierdurch ergeben sich arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Besonderheiten, die vertraglich, beispielsweise in einem Änderungs- oder Ergänzungsvertrag, erfasst und geregelt werden können. Durchaus üblich ist es, den bestehenden Arbeitsvertrag ruhend zu stellen und einen lokalen Arbeitsvertrag zu schließen. Häufig begleitet die Familie den Mitarbeiter bei mittel- und langfristigen Auslandseinsätzen ins Ausland.
- Übertritt, Transfer oder Lokalisierung: Wird das inländische Beschäftigungsverhältnis beendet und im Ausland ein Ortsvertrag geschlossen, kann dies als Übertritt bezeichnet werden. In einem solchen Fall sind weitreichende Regelungen zu treffen.