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Das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) haben derzeit 18 europäische Staaten unterzeichnet. Diese verpflichten sich dadurch, Staatsangehörigen eines anderen Unterzeichnerstaates dieselben Leistungen der Sozial- und Gesundheitsfürsorge zuzusprechen, wie den eigenen Staatsbürgern.
Deutschland hat im Dezember 2011 zwei Vorbehalte gegen das EFA erklärt. Danach haben EU-Bürger hier nur beschränkten Zugang zu den entsprechenden Leistungen. Derzeit wird debattiert, ob dieser Vorbehalt rechtens ist.
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