Familienrecht

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Das Familienrecht umfasst die Bereiche des Ehe- und Kindschaftsrechts, dazu gehören Ehe und Ehewirkungen, Ehescheidung und Ehescheidungsfolgen, Abstammung, Familie, Adoption und ggfs. auch nicht-eheliche Lebensgemeinschaften. In vielen Staaten fällt auch das Personenrecht, Namensrecht und Personenstandsrecht darunter. Familienrecht ist national geregeltes Recht.

Bei grenzüberschreitenden Fällen, d.h. bei Familienrechtsfragen mit Auslandsberührung regelt das Internationale Privatrecht (IPR) des betroffenen Staates, welches Recht zur Anwendung kommt.

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