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Ehepartner, Eltern und Kinder, die in verschiedenen Ländern leben, können unter Umständen den Nachzug des anderen Partners, des Kindes oder der Eltern in das eigene Aufenthaltsland beantragen. Dies hängt von der Rechtslage im Aufenthaltsland ab. Informationen darüber erhält man in vielen Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen und bei den Auswandererberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände.
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