Flüchtlinge sind Menschen, die ihre Heimat verlassen haben oder aus ihrem Heimatland vertrieben wurden. Häufigste Gründe sind Kriege, gewalttätige Konflikte, Verfolgung durch staatliche oder nicht-staatliche Stellen, Umweltkatastrophen. Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention genießen Schutz durch den Staat, in dem sie sich aufhalten, vorausgesetzt dieser Staat hat die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet. Zur Feststellung der Schutzbedürftigkeit wird ein Prüfverfahren durchgeführt. Hier in Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Asyl- und Resettlementverfahren zuständig.
Definition „Flüchtling“ nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK):
„Nach Art. 1 GFK (eigentlich Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, in Verbindung mit Art. 1 Protokoll) ist ein „Flüchtling“ eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder besitzen würde, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will […]“.
Die Verleihung des Status und damit auch die Interpretation der GFK erfolgt durch das jeweilige nationalstaatliche Asylverfahren inklusive deren gerichtliche Überprüfung, in einigen Ländern auch durch den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR).“
Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Konventionsfl%C3%BCchtlinge, aufgerufen am 23.1.2013.
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