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Freiwillige Rückkehr ist ein Begriff aus der deutschen und internationalen Ausländer- und Flüchtlingspolitik. Er bezieht sich in der Regel auf die Rückkehr von Flüchtlingen oder ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern in ihre Herkunftsländer. Über das Attribut freiwillig streiten Nichtregierungsorganisationen, Lobbygruppen und Rückkehrberatungsstellen. Die Mehrzahl der Personen, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren, sind bereits ausreisepflichtig und haben daher keine freie Wahl, sich für oder gegen eine Ausreise und über den Zeitpunkt der Ausreise zu entscheiden.
Bund und Länder fördern die freiwillige Ausreise bestimmter Personengruppen mit verschiedenen Programmen, die bekanntesten und ältesten sind REAG und GARP.
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