Grenzgänger

« Back to Glossary Index

Als Grenzgänger werden solche Personen bezeichnet, die in einem Staat, meist an der Grenze wohnen und in einem anderen Staat arbeiten. Sie pendeln täglich oder mindestens einmal die Woche zu ihrem Wohnsitz. Sowohl im Steuerrecht, als auch in Bezug auf die Sozialversicherung gibt es für diesen Personenkreis Sonderregelungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

« Zurück zum Glossar