Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ)

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Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern (KSÜ ist ein internationales Abkommen zur Regelung des internationalen Schutzes von Kindern in grenzüberschreitenden Situationen. Es gilt für alle Kinder unter 18 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Vertragsstaat und regelt Fragen der elterlichen Verantwortung (u.a. das Sorgerecht), der Zuständigkeit (es gilt in der Regel das Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat) sowie Maßnahmen zum Schutz des Kindes (z.B. Zuweisung von Sorgerecht). Ziel des KSÜ ist die internationale Zusammenarbeit und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls in allen rechtlichen Verfahren. Deutschland hat das KSÜ 2010 ratifiziert. Seit dem 01.01.2011 ist es geltendes Recht.

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