Internationales Privatrecht

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Das Internationale Privatrecht ist nationales innerstaatliches Recht. Jede staatliche Rechtsordnung hat ein eigenes Internationales Privatrecht. Entsprechend der Regelungen des IPR wird in Rechtsfragen mit Auslandsberührung entschieden, ob deutsches oder ausländisches Recht Anwendung findet.

„Internationales Privatrecht (Kollisionsrecht, Verweisungsrecht) ist die Gesamtheit der Rechtssätze (des [deutschen] Rechts), die festlegen, welche von mehreren möglichen nationalen Privatrechtsordnungen in einem Kollisionsfall zur Anwendung kommt (z. B. Deutscher heiratet Französin in Amerika, Deutscher testiert in Italien und stirbt in England). Ein Kollisionsfall liegt dann vor, wenn ein Sachverhalt irgendeine Auslandsberührung hat (z. B. ausländische Staatsangehörigkeit, ausländischer Wohnsitz, ausländischer Aufenthalt, ausländische Lage [Belegenheit] einer Sache, ausländischer Abschlussort eines Rechtsgeschäfts).“ Gerhard Köbler. Fernkernlernkurs Recht. Kapitel Privatrecht. Aufgerufen am 21.1.2012

Die Broschüre „Internationales Privatrecht“ des Bundesministeriums für Justiz bietet einen ersten Überblick über die wichtigsten Regelungen privater Rechtsbeziehungen mit dem Ausland.

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