Kanada (Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen)

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Kanada ist ein klassisches Einwanderungsland. Die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sind im Einwanderungsgesetz „Immigration and Refugee Protection Act“ (IRPA) festgelegt. Zuständig für die Erteilung von Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen ist die Einwanderungsbehörde Citzenship and Immigration Canada (CIC).

Unterschieden wird zwischen befristeten und unbefristeten Visa.

In der Kategorie unbefristete Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung unterscheidet man verschiedene Visumgruppen wie zum Beispiel Fachkräfte, Investoren, Unternehmer, Geschäftsleute, nahe Familienangehörige und Flüchtlinge. Neben dem kanadischen Bund können auch die kanadischen Provinzen Bewerber für die Einwanderung als berufliche Fachkraft oder als Unternehmer auswählen.

In der Kategorie befristete Aufenthaltsgenehmigungen sind Visa für Schüler und Studenten, ausländische Arbeitskräfte, junge Berufstätige, Touristen und Besucher, Austauschprogrammteilnehmende u.a. Personengruppen zusammengefasst. Je nach Art des Visums ist die Aufnahme einer Tätigkeit erlaubt, sie unterliegt jedoch in der Regel Beschränkungen.

Deutsche Staatsangehörige können zu Besuchszwecken visumfrei nach Kanada einreisen und dürfen sich dort maximal 6 Monate aufhalten. Eine Tätigkeit dürfen sie als Besucher/Touristen nicht aufnehmen.

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