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Das Konsulargesetz, kurz KonsG, definiert das Handlungsspektrum eines Konsularbeamten. Unter anderem ist darin zum Beispiel festgelegt in welchen Fällen Deutschen, die im Ausland in Not geraten sind, geholfen werden kann und darf. Im zweiten Abschnitt des Gesetzes werden die einzelnen Aufgaben und Befugnisse der Konsularbeamten und somit auch die Rechte der im Ausland lebenden oder sich aufhaltenden Deutschen erläutert.
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