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Für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland besteht eine Meldepflicht, diese regelt das Bundesmeldegesetz (BMG). Hierzu gehört, sich beim Einzug in eine Wohnung bei der Meldebehörde anzumelden. Eine Abmeldung am alten Wohnort ist nur noch erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird, also beispielsweise bei Wegzug ins Ausland. Regelungen zu Ausnahmen oder Befreiung von der Meldepflicht sind ebenfalls im BMG zu finden. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des BMG dient einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Gesetzes in den kommunalen Meldebehörden.
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