Mitnahme von Arbeitslosengeld

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Bezieht man Arbeitslosengeld I in Deutschland und sucht eine Arbeitsstelle im europäischen Ausland (EWR und Schweiz), kann unter bestimmten Voraussetzungen das Arbeitslosengeld mitgenommen werden. Bewilligt die Agentur für Arbeit die Mitnahme, wird dies auf dem Portable Document U2 vermerkt, das wiederum in dem jeweiligen Staat der Arbeitssuche vorgelegt werden muss. Der Zeitraum der Mitnahme beträgt drei Monate, die unter Umständen auf sechs Monate verlängert werden können.

Die Mitnahme von Arbeitslosengeld II ist grundsätzlich nicht möglich.

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