Neuseeland ist ein klassisches Einwanderungsland. Die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sind im Einwanderungsgesetz „Immigration Act 2010“ festgelegt. Zuständig für die Erteilung von Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen ist die Einwanderungsbehörde Immigration New Zealand.
Unterschieden wird zwischen befristeten und unbefristeten Visa.
In der Kategorie unbefristete Aufenthaltsgenehmigung finden sich verschiedene Visumgruppen für Fachkräfte, Investoren, Unternehmer und Geschäftsleute, nahe Familienangehörige und Flüchtlinge. Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erlaubt die Aufnahme einer selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit.
In der Kategorie befristete Aufenthaltsgenehmigungen sind verschiedene Visa für Schüler und Studenten, qualifizierte ausländische Arbeitskräfte, junge Berufstätige, Touristen und Besucher, Austauschprogrammteilnehmende u.a. Personengruppen zusammengefasst. Abhängig von der Art des Visums ist die Aufnahme einer Tätigkeit erlaubt, sie unterliegt jedoch in der Regel Beschränkungen.
Deutsche Staatsangehörige können zu Besuchszwecken visumfrei nach Neuseeland einreisen und sich dort maximal 3 Monate aufhalten. Eine Tätigkeit dürfen sie als Besucher/Touristen nicht aufnehmen.
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