Damit Versicherte Ansprüche aus der Sozialversicherung auch in anderen Mitgliedstaaten der EU, des EWR und in der Schweiz geltend machen können, gibt es europaweit einheitliche und standardisierte Formulare. Mit Hilfe dieser Formulare können Versicherte, die in einem anderen Mitgliedstaat kurz- oder langfristig arbeiten, studieren oder wohnen, ihre Versicherungszeiten nachweisen, Vorversicherungszeiten übertragen oder Leistungen beantragen. Die Formulare werden von den Sozialversicherungsträgern an die Versicherten ausgestellt, damit diese sie dem Sozialversicherungsträger an ihrem neuen Wohnort vorlegen können.
Seit Mai 2010 werden dafür die sogenannten „Portable Documents“ verwendet. Diese ersetzen die bisher verwendeten E-Formulare. Die Portable Documents wurden durch eine neue Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit eingeführt, die Verordnung (EG) Nr. 883/2004, die zum 1. Mai 2010 für die EU-Länder in Kraft trat. Diese Verordnung sieht vorrangig einen direkten elektronischen Austausch zwischen den Sozialversicherungsträgern in den verschiedenen Ländern vor, nur in einigen Fällen werden noch Formulare an die Versicherten ausgestellt.
Die neue Verordnung gilt seit dem 1. April 2012 auch für die Schweiz und seit dem 1. Juni 2012 ebenfalls für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, also Island, Liechtenstein und Norwegen.
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