Progressionsvorbehalt

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Der Progressionsvorbehalt ist Bestandteil der meisten Doppelbesteuerungsabkommen und wird dort bei allen unbeschränkt Steuerpflichtigen angewendet, deren ausländische Einkünfte aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland steuerfrei bleiben. Die Berechnung wird folgendermaßen vorgenommen: Die inländischen und die ausländischen Einkünfte werden addiert und der dafür geltende Steuersatz wird auf das inländische Einkommen erhoben. Wegen der progressiven Ausgestaltung des deutschen Einkommensteuertarifs ist dieser Steuersatz höher, als wenn das Finanzamt nur das inländische Einkommen berücksichtigen würde. Der entsprechende Text im Einkommensteuergesetz ist unter § 32b zu finden.

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