Ist geplant, den Ruhestand im Ausland zu verbringen, so wird die deutsche Rente in der Regel auch ins Ausland gezahlt. Es ist allerdings unerlässlich sich vor dem Wegzug bei der Deutschen Rentenversicherung zu erkundigen um eventuelle Ausnahmen abzuklären.
Wurden durch eine Arbeit im Ausland Rentenansprüche außerhalb Deutschlands erworben, so muss geprüft werden, ob diese auch nach Deutschland gezahlt werden. Besteht ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Staat, in dem gearbeitet wurde, und sind die Voraussetzungen zum Erhalt der Rente erfüllt, so wird die Rente aus dem Ausland nach Deutschland gezahlt. Dies gilt zum Beispiel auch innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Zwischen diesen Ländern werden ebenfalls Versicherungszeiten angerechnet. Wurde im vertragslosen Ausland in die Rentenversicherung gezahlt, so werden die Zeiten nicht angerechnet.
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