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Deutschland hat mit einer Reihe von Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Die Abkommen sind zwischenstaatliche Verträge, insbesondere in den Feldern
- gesetzliche Krankenversicherung,
- gesetzliche Pflegeversicherung,
- gesetzliche Rentenversicherung und
- gesetzliche Unfallversicherung.
Die Zielsetzung der Abkommen ist, Sozialversicherungsleistungen von in Deutschland Versicherten im Ausland und von im Ausland versicherten Personen in Deutschland zu koordinieren. Sie sollen die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen wechselseitig garantieren (Prinzip der Gegenseitigkeit).
Zuständig für die Auslandsbeziehungen der Krankenkassen ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).
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