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„Sponsorship“ wird im deutschen Sprachgebrauch als Bürgschaft bezeichnet und ist eine Verpflichtungserklärung, für bestimmte Kosten einer dritten Person aufzukommen. Sie findet zum Beispiel im Einwanderungsrecht Anwendung, im Zusammenhang mit einem Antrag auf Familiennachzug oder Familienzusammenführung oder Antrag auf humanitäre Aufnahme in einem anderen Land.
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