Es wird unterschieden zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht.
Bei der unbeschränkten Steuerpflicht wird das gesamte Welteinkommen besteuert. Eine natürliche Person ist in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Wird der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und der gewöhnliche Aufenthalt ins Ausland verlegt, endet in der Regel die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Eine juristische Person ist in Deutschland unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Geschäftssitz im Inland hat.
Eine beschränkte Steuerpflicht besteht dann, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt bzw. die Geschäftsleitung oder der Geschäftssitz im Ausland liegt, aber in Deutschland noch inländische Einkünfte nach § 49 Einkommenssteuergesetz (EStG) erzielt werden. Dies können beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Abfindungen, Kapitalerträgen und Renten sein. Diese Einkünfte sind dann in Deutschland zu versteuern.
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