Die Vereinigten Staaten von Amerika sind ein klassisches Einwanderungsland. Die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sind im Einwanderungsgesetz „The Immigration and Nationality Act“ (INA) festgelegt. Zuständig für die Erteilung von Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen ist die Einwanderungsbehörde U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS).
Unterschieden wird zwischen befristeten und unbefristeten Visa.
In der Kategorie unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (green card) finden sich verschiedene Visumgruppen für Hochqualifizierte, Investoren, Unternehmer und Geschäftsleute, nahe Familienangehörige und Flüchtlinge. Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erlaubt gleichzeitig die Aufnahme einer unselbständigen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.
In der Kategorie befristete Aufenthaltsgenehmigungen sind Visa für ausländische Fachkräfte, Unternehmer, Touristen und Besucher, Schüler und Studenten, Austauschprogrammteilnehmende u.a. Personengruppen zusammengefasst. Je nach Art des Visums ist damit eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis verbunden.
Deutsche Staatsangehörige können als Besucher/Touristen visumfrei einreisen und dürfen sich max. 90 Tagen in den USA aufhalten. Die Aufnahme einer Tätigkeit ist nicht erlaubt. Siehe Visa Waiver Program.
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