Workation

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Der Begriff Workation, zusammengesetzt aus Arbeit (work) und Urlaub (vacation), wird im Wesentlichen für eine Spielart der mobilen Arbeit im Ausland verwendet. Das Wort drückt die Verschmelzung von Arbeit und Urlaub aus. Der Begriff ist (bisher) nicht im Arbeitsrecht definiert. Die Bedingungen müssen jeweils zwischen der beschäftigten Person und dem Arbeitgeber vereinbart werden. Eine Tätigkeit im Ausland kann – abhängig von der Dauer – arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben.

Unbedingt muss vor einer Workation geprüft werden, ob im Urlaubsland legal einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden darf. Innerhalb der EU ist das auf Grund der Freizügigkeit für EU-Bürger in der Regel nicht problematisch. Je nach Dauer und Konstellation sind aber arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen auch in der EU zu beachten.

Die meisten außereuropäischen Staaten schließen eine Arbeits- oder Geschäftstätigkeit mit einem Touristenvisum aus.

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