Die Asyl-und Migrationsmanagement-Verordnung (AMM-VO, früher Dublin-Verordnung) regelt, welches EU-Land für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Doch was passiert, wenn Geflüchtete in ein anderes EU-Land zurückgeführt werden sollen? Welche Rechte haben sie dort, und wie sieht der Prozess aus?
Damit Betroffene zumindest nicht ohne Information ausreisen müssen, haben wir Informationsblätter erstellt, die wichtige Informationen zu den jeweiligen Rücküberstellungsländern enthalten – von rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu praktischen Hinweisen vor Ort.
Die Informationsblätter können nicht als pauschaler Nachweis für vorhandene Hilfsangebote herangezogen werden: In vielen Ländern existieren nur wenige dauerhafte Unterstützungsstrukturen und viele Hilfsangebote sind Projekte, die nur unregelmäßig gefördert werden.
Fachberatungsstelle
E-Mail: dublin@raphaelswerk.de
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