Jahresbericht 2025

Rückkehr und Weiterwanderung von Drittstaatsangehörigen und Geflüchteten

Geflüchtete und Drittstaatsangehörige, die über eine Rückkehr in ihr Herkunftsland oder eine Weiterwanderung in ein anderes Land nachdenken, stehen vor komplexen Fragen. Diese sind rechtlicher, praktischer und persönlicher Natur. Das Raphaelswerk begleitet Menschen in genau diesen Situationen. Als Fachverband mit langjähriger Expertise, verlässlichen Netzwerken und dem klaren Anspruch, Beratung unabhängig, menschenwürdig und rechtebasiert zu gestalten.

Die Arbeit in diesem Bereich verbindet die persönliche Beratung von Geflüchteten und ihren Betreuenden mit der Entwicklung von Informationsmaterialien. Ergänzt wird das Ganze durch ein wachsendes digitales Angebot und die aktive Mitgestaltung europäischer Netzwerke und Standards.

Für 2025 bedeutete das konkret den Start des innovativen bundesweites Projekts DiReturn. Dieses erschließt digitale Wege in der Rückkehrberatung. Des Weiteren wurde im europäischen ERSO-Netzwerk ein mehrjähriges Projekt zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Beratungskapazitäten erfolgreich abgeschlossen und bewährte Informationsmaterialien zu Dublin-Rücküberstellungen wurden gezielt weiterentwickelt und auf die Zielgruppe der Betroffenen ausgeweitet.

Beiträge zum Thema

Die folgenden Beiträge liefern ausführlichere Einblicke in die verschiedenen Themengebiete. Von der digitalen Erstorientierung über europäische Netzwerkarbeit bis hin zu konkreten Informationsmaterialien für Beratende und Betroffene.

DiReturn - digital streetworking in der Rückkehrberatung

Wer über eine Rückkehr in sein Herkunftsland nachdenkt, informiert sich heute zunächst online in sozialen Netzwerken, Messenger-Gruppen und auf Websites. Das bestehende Rückkehrberatungssystem erreicht Menschen in dieser frühen Phase nur selten. Hier setzt das Projekt DiReturn an. Als digitale Ergänzung zu bestehenden Beratungsstrukturen bietet das Projekt eine erste Orientierung dort, wo Rückkehrinteressierte sich heute informieren: bei Social Media.

Hintergrund und Ansatz

Viele Rückkehrinteressierte stoßen bei ihrer Online-Recherche auf eine unübersichtliche Fülle an Informationen, unklare Zuständigkeiten oder widersprüchliche Aussagen. Hier setzen mehrsprachige Digital Streetworker an. Sie treten direkt in den Austausch mit Ratsuchenden, beantworten grundlegende Fragen, korrigieren Falschinformationen und verweisen an zuständige Beratungsstellen. Dabei bildet DiReturn eine Ergänzung zu bestehenden Strukturen, keinen Ersatz persönlicher Beratung.

Das Projekt ist im Mai 2025 bundesweit gestartet und entstand auf Basis einer gemeinsamen Idee aus der Caritas-Expert:innengruppe zur Rückkehr- und Weiterwanderungsberatung. Es wird von einem starken Verbund getragen, in dem die Arbeitsbereiche klar verteilt und eng aufeinander abgestimmt sind:

  • Die Micado Migration gGmbH verantwortet IT, Plattformentwicklung und Datenschutz.
  • Der Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. koordiniert das Team der Digital Streetworker.
  • Das Raphaelswerk e. V. übernimmt Öffentlichkeitsarbeit, Wissensmanagement und die übergreifende Vernetzung.

Die enge Zusammenarbeit im Verbund stellt sicher, dass Informationen konsistent, aktuell und fachlich fundiert bereitgestellt werden. Seit Projektbeginn wurde DiReturn auf zahlreichen Veranstaltungen auf regionaler, Bundes- und europäischer Ebene vorgestellt und vernetzt.

Projektstruktur und Öffentlichkeitsarbeit

Von Beginn an lag ein Schwerpunkt im Aufbau verlässlicher Strukturen und einer konsistenten Außendarstellung. Neben der Besetzung zentraler Stellen in den Bereichen IT, Finanzen, Wissensmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltung wurden drei Digital Streetworker für die Sprachgruppen Arabisch, Türkisch und Russisch eingestellt.

Für die externe Sichtbarkeit wurde frühzeitig eine eigene Website unter www.direturn.de aufgebaut. Ausgehend von einer ersten Landingpage entwickelte sich diese zu einer vollwertigen Startseite mit niedrigschwelligen Informationen in den relevanten Beratungssprachen, gebündelten Kontaktmöglichkeiten sowie einem Chatbot für einfache Erstanfragen. Perspektivisch wird die Website um weitere Bereiche erweitert. Zudem entstanden zentrale Vorlagen für eine einheitliche Kommunikation, darunter ein digitaler Flyer für Fachkräfte und ein Fachartikel zur Einordnung von Zielen, Struktur und Zuständigkeiten des Projekts. Die Social-Media-Kanäle für die verschiedenen Sprachgruppen wurden eingerichtet und inhaltlich vorbereitet.

Wissensmanagement und digitale Ansprache

Ein zentrales Element von DiReturn ist der Aufbau einer aktuellen, verlässlichen Datenbank zu Rückkehrberatungsstellen, Programmen und Zuständigkeiten. Bis Ende 2025 wurden bundesweit über 60 Beratungsstellen kontaktiert und deren Angaben dokumentiert. In enger Abstimmung mit IOM und BAMF wurde ein regelmäßiger Datenaustausch vereinbart, um die Aktualität der Informationen auf der Plattform „Returning from Germany“ sicherzustellen.

Dieser Austausch mit den Beratungsstellen ist für DiReturn von grundlegender Bedeutung. Nur durch die Rückmeldungen der Fachkräfte vor Ort können die bereitgestellten Informationen aktuell, korrekt und für Ratsuchende tatsächlich hilfreich bleiben. Gleichzeitig profitieren die Beratungsstellen selbst. Durch DiReturn werden Ratsuchende frühzeitig informiert und gezielt an die zuständigen Stellen verwiesen. Dies trägt dazu bei, Beratungskapazitäten zu entlasten und die Qualität der Erstkontakte zu verbessern. Die fortlaufende Pflege und Abstimmung der Datenbestände stellt eine zentrale Herausforderung dar, ist aber ein wichtiger Mehrwert für Ratsuchende und Fachakteure gleichermaßen.

Die Digital Streetworker bearbeiteten bereits erste Anfragen und qualifizierten sich durch Fortbildungen im Bereich Rückkehrberatung weiter. Ein Leitfaden für die einheitliche Ausgestaltung der digitalen Beratungsarbeit wurde entwickelt. Zur Vorbereitung der aufsuchenden Arbeit wurden relevante Online-Communities, thematische Gruppen und Influencer identifiziert. Eine Stichprobenerhebung zur Mediennutzung von Personen mit Fluchthintergrund lieferte zudem wertvolle Hinweise für die zielgruppengerechte Ansprache.

DiReturn zeigt damit, wie digitale Ansätze die Rückkehrberatung sinnvoll ergänzen können und setzt Impulse für ihre nachhaltige Verankerung in der sozialen Arbeit.

Zusammenarbeit im ERSO-Netzwerk

Das Raphaelswerk ist Gründungsmitglied von ERSO (European Reintegration Support Organisations), einem Netzwerk europäischer zivilgesellschaftlicher Organisationen, das sich für eine menschenwürdige Rückkehr und nachhaltige Reintegration einsetzt. Grundlage der gemeinsamen Arbeit ist ein rechtebasierter Ansatz, der auf Freiwilligkeit, Transparenz und Selbstbestimmung beruht.

Auch 2025 war das Raphaelswerk aktiv in die Netzwerkarbeit eingebunden. Es fanden zwei Präsenztreffen der Mitgliedsorganisationen statt: Das erste wurde von der Caritas Norwegen in Oslo ausgerichtet. In der zweiten Jahreshälfte übernahm die Caritas Österreich den Vorsitz im Netzwerk und organisierte ein weiteres Treffen in Wien, das mit der Abschlusskonferenz des Projekts IRMA+ verbunden wurde. Die Veranstaltung bot Gelegenheit zum Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des österreichischen Innenministeriums, der IOM Österreich sowie mit Akteuren der österreichischen Rückkehrberatungsstrukturen.

Als weiterer Meilenstein wurde das seit 2024 laufende Projekt Strengthening Capacities for Return and Reintegration Counselling (SRC) unter der Trägerschaft von Caritas International Belgien erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt stärkte zivilgesellschaftliche Organisationen in EU- und Nicht-EU-Staaten in der Rückkehr- und Reintegrationsberatung mit Fokus auf nachhaltiger Qualifizierung von Berater:innen, dem Aufbau verlässlicher Verweisstrukturen und der Zusammenarbeit mit staatlichen Akteuren. Das Raphaelswerk war von Beginn an aktiv beteiligt. Als zentrales Projektergebnis wurde ein gemeinsam entwickeltes Beratungsmanual vorgelegt, das praxisorientierte Instrumente, Leitfragen und Beispiele aus der Beratungspraxis zusammenführt.

Dublin-Infoblätter

Das Raphaelswerk hat seine vorhandenen Länderinformationen zu Dublin-Rücküberstellungen weiterentwickelt und ausgebaut. Im Fokus stand dabei, bestehende Materialien zu aktualisieren und gezielt auf neue Bedarfe in der Beratung zu reagieren. Die Übersichten zu zentralen Rücküberstellungsländern wurden fortlaufend geprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Aufgrund eines gestiegenen Beratungsbedarfs wurde ein neues Länderinformationsblatt zu Kroatien erstellt. Die Materialien bieten weiterhin eine verständliche Einordnung der jeweiligen Asylverfahren vor Ort sowie aktuelle Kontaktadressen von Beratungsstellen und Unterstützungsangeboten. Diese ausführlichen Länderinformationen richten sich gezielt an Beraterinnen und Berater. Sie tragen dazu bei, Informationslücken zu schließen, die bei Betroffenen nach einer feststehenden Rücküberstellungsentscheidung entstehen können.

Ergänzend zu diesem umfassenderen Angebot werden aktuell kompakte Infosheets entwickelt, die sich direkt an Betroffene richten. Sie bündeln die wichtigsten Informationen zu den ersten Schritten sowie relevante Kontaktstellen in übersichtlicher Form und erleichtern so eine erste Orientierung nach der Rückkehr. Mit diesem mehrstufigen Informationsangebot unterstützt das Raphaelswerk sowohl Beratende als auch Ratsuchende.

Dublin-Factsheets des Raphaelswerks mit verschiedenen Länderflaggen, ein Telefon, ein Glas Wasser und eine Brille auf einem Schreibtisch.

Im sogenannten Dublin-Verfahren wird geprüft, welches der Länder, die die europarechtliche Dublin-Verordnung anwenden, für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. In der Regel handelt es sich um das Vertragsland, in das eine asylsuchende Person als erstes eingereist ist.

Innerhalb der EU soll so einerseits sichergestellt werden, dass nur in einem Mitgliedsland Asyl beantragt wird und andererseits, dass überhaupt ein Staat für das Asylverfahren verantwortlich ist, Asylbewerberinnen und Asylbewerber also nicht von Staat zu Staat „weitergeschoben“ werden („refugees in orbit“). Neben den EU-Mitgliedstaaten wenden auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz die Dublin-Verordnung an. 

Die 2024 verabschiedete Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sieht vor, die Dublin-Verordnung durch die neue Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMM-VO) abzulösen, welche zukünftig die Zuständigkeit für die Asylverfahren regelt. Der Grundsatz des Ersteinreiselandes bleibt dabei aber weitgehend bestehen. (Quelle: BAMF, bpb)

Einblick in unsere Statistik

(Platzhalter) Zahlen erzählen Geschichten. Der folgende Überblick zeigt, wie viele Menschen das Raphaelswerk 2025 erreicht hat – und in wie vielen unterschiedlichen Lebenssituationen es gefragt war.