Rückkehr aus den USA nach Deutschland: Das ist wichtig

Wir haben wichtige Punkte zusammengestellt, die für deutsche Rückkehrende aus den USA zählen: von Greencard-Regelungen und steuerlichen Pflichten bis hin zu Visa-Fragen für Angehörige. Wichtig sind auch Themen wie der Verlust des Greencard-Status bei dauerhafter Abwesenheit, notwendige Einreisegenehmigungen, doppelte Staatsbürgerschaft sowie der rechtzeitige Apostillen-Nachweis für US-Dokumente. Sie möchten wissen, was in Ihrer Situation gilt? Wir beraten Sie individuell – einfach über unseren Fragebogen oder direkt über unsere Kontaktmöglichkeiten.
Geteiltes Bild: Die linke Seite zeigt eine US-Flagge und ein Schild mit der Aufschrift "Germany Return"; die rechte Seite zeigt eine Person mit einem Rucksack vor einem Flugzeug auf der Rollbahn.

Rückkehr nach Deutschland aus den USA?

In den vergangenen Wochen und Monaten haben uns viele Anfragen von Menschen erreicht, die aus den USA nach Deutschland zurückkehren möchten und manchmal sogar müssen. In vielen Fällen reisen auch Familienangehörige mit, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Egal, ob ein Auslandsaufenthalt ein oder zwei Jahre oder mehrere Jahrzehnte gedauert hat: Es gibt Vieles zu bedenken. Neben Fragen, die sich allen zurückkehrenden Deutschen stellen – wie Wohnung,, Krankenversicherung, Jobsuche – haben wir noch ein paar Themen gesammelt, die für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den USA besonders wichtig sind.

Greencard

Wenn Sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung, die US-Greencard, besitzen, sollten Sie im Kopf haben, dass diese bei einer dauerhaften Abwesenheit erlischt. Voraussetzung für die Greencard ist, dass man seinen Lebensmittelpunkt in den USA hat. Verlassen Sie also die USA mit der Absicht, dauerhaft in einem anderen Land zu leben, verlieren Sie diesen Status.

Wenn Sie eine vorübergehende Abwesenheit von mehr als einem Jahr planen, müssen Sie vor der Ausreise eine Wiedereinreisegenehmigung bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) beantragen, um Ihren Aufenthaltsstatus aufrechtzuerhalten.

Halten Sie sich unvorhergesehen länger außerhalb der USA auf und Ihre Greencard oder Wiedereinreisegenehmigung sind abgelaufen? Dann haben Sie die Möglichkeit, bei der zuständigen US-Botschaft ein Returning-Resident-Visum zu beantragen. Das geht allerdings nur, wenn die längere Abwesenheit nicht selbstverschuldet war.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den folgenden Websites:

https://www.uscis.gov/green-card/after-we-grant-your-green-card/international-travel-as-a-permanent-resident

https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/immigrate/returning-resident.html

Achtung: Weder ein reentry permit noch das Returning-Resident-Visa garantieren eine Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung darüber liegt bei den Grenzbeamten der US Customs and Border Protection.

Auch wichtig für Greencard-Inhaber und US-Bürger im Ausland: Sie müssen eine Steuererklärung in den USA abgeben, auch wenn Sie im Ausland leben. Dazu informieren die IRS und die deutschen Auslandsvertretungen hier:

https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/us-citizens-and-resident-aliens-abroad

https://www.germany.info/us-de/service/steuern/steuern/2309156

Doppelte Staatsbürgerschaft: Was gilt?

Haben Sie sowohl die deutsche als auch die US-Staatsbürgerschaft? In diesem Fall unterstehen Sie jeweils dem Recht des Landes in dem Sie sich aufhalten. Das gilt auch bei Ein- und Ausreise: Wenn Sie in die USA ein- oder ausreisen, nutzen Sie Ihren US-Pass. Und bei Ein- und Ausreise in Deutschland dann den deutschen Pass.

Einreise und Aufenthalt für Angehörige ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Ihre Angehörigen reisen mit nach Deutschland, haben aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft? Im besten Fall beantragen Sie das passende Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Welche das ist, können Sie hier https://www.germany.info/us-de/botschaft-konsulate nachschauen. Informationen zu Visa für Deutschland finden Sie hier: Residence Visa / Long Stay Visa – Federal Foreign Office

Für US-Bürger gibt es auch die Möglichkeit, ohne Visum nach Deutschland einzureisen und innerhalb von 90Tagen eine Aufenthaltsgenehmigung bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantrage. Aber: In diesem Fall ist es bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels nicht möglich, eine Arbeit aufzunehmen oder Sozialleistungen zu beziehen. In beiden Fällen sind außerdem Deutschkenntnisse erforderliche (außer für sorgeberechtigte Eltern deutscher Kinder).

Nicht vergessen:

Lassen Sie Dokumente die mitgebracht werden (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden, Nachweise über Ausbildung und Qualifikationen aus den USA) in den USA mit einer Apostille versehen. Damit wird die Echtheit der ausländischen Urkunden nachgewiesen, wenn sie bei deutschen Behörden vorgelegt werden müssen: https://www.germany.info/us-de/service/beurkundungen/apostille-behoerde-usa-1217154

Für eine individuelle Beratung zu Ihrer persönlichen Situation melden Sie sich gerne bei uns – entweder über unseren Fragebogen https://auswanderungslotse.raphaelswerk.de/ oder ein anderes unserer Kontaktangebote https://raphaelswerk.de/kontakt/.

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